Schulordnung

 

Der Erfolg des Zusammenlebens an unserer Schule hängt davon ab, dass alle Beteiligten sich auf wesentliche Grundsätze verständigen. Die in dieser Schulordnung formulierten Grundsätze sollen dazu dienen, erfolgreiche Unterrichts- und Erziehungsarbeit zu gewährleisten.

 

1.       Vor und nach dem Unterricht

1.1.    Um 7.50 Uhr ist Einlass. Bei Regen halten sich die Schüler im Bereich des unteren Treppenhauses auf. Jeder Schüler ist 3 Minuten vor Unterrichtsbeginn an seinem Platz und bereitet sich auf den Unterricht vor.

1.2.  Bei Ausfall- oder Freistunden in der 1. Stunde betreten die Schüler die Schule erst mit Beginn der Pause um 8:45 Uhr.

1.3. Bei Nichterscheinen einer Lehrkraft wird dies unmittelbar vom Klassensprecher im Sekretariat gemeldet.

1.4.   Nach dem Unterricht verlassen die Schüler umgehend das Schulgelände.

2.       Unterricht

2.1.    Die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich aktiv und kooperativ am Unterricht, so dass alle voneinander lernen können und niemand in seinen Lern- oder Lehrbemühungen beeinträchtigt wird. Alle achten auf einen höflichen Umgangston untereinander.

2.2. Die Schüler sind für die Vollständigkeit ihrer Unterrichtsmittel verantwortlich. Sie sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die erforderlichen Ar­beiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Bei Nichtanfertigung von Aufgaben kann die Note 6 erteilt werden. (z. B. Hausaufgaben, Nachschreibarbeiten) Versäumtes muss umgehend selbstständig durch die Schüler nachgearbeitet werden.

2.3.    Die Schüler haben die Weisungen der Lehrerinnen und Lehrer zu befolgen, die dazu bestimmt sind, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu erreichen und die Ordnung in der Schule aufrecht­zuerhalten. (s. § 53 Schulgesetz MV)

2.4.    Die Toiletten werden während des Unterrichts nur in Ausnahmefällen benutzt.

2.5.    Das Essen und Kaugummikauen ist während des Unterrichts untersagt!

2.6.   Bei Unwohlsein melden sich die Schüler bei ihren Fachlehrern ab und gehen ins Sekretariat zum telefonischen Einholen der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten zum Verlassen des Schulgeländes.

2.7.    Bei Unterrichtsausfall dürfen die Schüler das Schulgelände nur mit Erlaubnis der Sorgeberechtigten verlassen.

2.8. Bei unentschuldigtem Fehlen und unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes wird eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme ausgesprochen.

 

3.       Unterrichts- und Pausenzeiten

3.1.    Unterrichtszeiten 

1./ 2.Stunde                              08.00 – 09.40 Uhr mit kleiner Frühstückszeit

3. Stunde                                   09.50 – 10.35 Uhr

Hofpause                                   20 Minuten

4. Stunde                                   10.55 – 11.40 Uhr

5. Stunde                                   11.50 – 12.35 Uhr

6. Stunde                                   12.45 – 13.30 Uhr

Hofpause                                   20 Minuten / Essenpause

7. Stunde                                   13.50 – 14.35 Uhr

 

3.2.    In den kleinen Pausen wechseln die Schüler zügig die Räume.

3.3.   In den Hofpausen verlassen die Schüler umgehend das Schulgebäude und begeben sich auf den Schulhof. Während dieser Pausen sind auch die Schüler weisungsberechtigt, die die Aufsicht im Schulgebäude und auf dem Schulhof unterstützen.

3.4.   Die Schüler der 5. – 10. Klassen haben nur die für sie vorgesehenen Toiletten in der 2. und 3. Etage zu benutzen. Während der Hofpausen sind vom Schulhof kommend nur die Toiletten beim Essenraum und beim Hausmeisterbüro zu benutzen!

 

4.       Ordnung in der Schule

4.1.  Jacken und zusätzliche Taschen werden auf den Fluren an den Garderoben aufgehängt. Dies gilt auch für nassgewordene Jacken.

Kopfbedeckungen wie Mützen, Kapuzen oder Basecaps werden vor dem Betreten des Raumes abgenommen.

4.2. Im Schulalltag sollte die Kleidung angemessen sein. D.h. die Kleidung ist sauber und heil, Oberteile sind nicht zu freizügig, bedecken mindestens den Bauchnabel bzw. schließen mit der anderer Kleidung ab, dass keine „Haut“ zu sehen ist.

4.3. Fundsachen werden zum Ende des 1. Schulhalbjahres und des 2. Schulhalbjahres eingesammelt und werden 2 Wochen nach Beginn des folgenden Schulhalbjahres entsorgt!

4.4.    Jeder Schüler hat die Aufgabe Verschmutzungen seines Arbeitsplatzes, des Schulgebäudes und des Schulgeländes  zu vermeiden und ggf. unverzüglich zu beseitigen. Dabei ist es zunächst nicht wesentlich, wer der Verursacher ist. Steht der Verursacher fest, obliegt ihm die Beseitigung der Verschmutzung. Insbesondere ist im Toilettenbereich und auf dem Schulhof auf Sauberkeit zu achten.

4.5.    Das Spucken auf dem Schulgelände ist verboten!

4.6.   Mutwilliges Zerstören und Beschmieren von Schuleigentum wird bestraft, außerdem wird der entstandene Schaden vom Verursacher behoben! Es gilt ein Verbot des Mitführens von Eddingstiften!

 

5.       Sicherheitsbestimmungen

5.1.  Auf dem Schulgelände gilt ein generelles Verbot der Benutzung von internetfähigen Mobilfunkgeräten (Handy, Smart Watch, …..) und sonstigen elektronischen Geräten! Die Geräte sind vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde auszuschalten und in der Schultasche aufzubewahren und erst nach Beendigung des Schultages wieder herauszunehmen und anzuschalten.

5.2. Es gilt ein Verbot von Sprayflaschen (Deo u.a.), da diese bei unsachgemäßer Benutzung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.

5.3. Auf dem Schulgelände gelten ein generelles Rauchverbot, ein Verbot von Betäubungsmitteln und Alkohol und ein Verbot von Waffen jeglicher Art (z.B. Stich- und Schusswaffen)!

Das Mitbringen von Waffen, anderen gefährlichen Gegenständen, Alkohol, Zigaretten oder Drogen jeglicher Art ist strengstens untersagt und zieht schulische, ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

5.4. Unfälle, die auf dem Schulgelände oder auf dem direkten Schulweg passieren, müssen aus versicherungstechnischen Gründen umgehend im Sekretariat gemeldet werden!

5.5. Die Schule übernimmt nur die Haftung für Gegenstände, die zum Schulalltag gehören!

5.6.   Bei Katastrophenfällen (Brände, Chemieunfälle usw.) gehen alle zügig unter Aufsicht des Lehrers auf dem Fluchtweg zum Sammelplatz!

 

6.       Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen gegen die geltende Schulordnung werden die Erziehungsberechtigten zeitnah informiert. Es gelten die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen lt. Schulgesetz § 60 und 60a!

Besondere Regelungen in unserer Schule:

6.1. Der Schüler leistet nach erstmaligem Verstoß gegen das Rauchverbot allgemeinnützige Arbeit auf dem Schulgelände! Bei Wiederholung wird der Schüler für einen Tag vom Unterricht suspendiert!

6.2. Bei Verstoß gegen Pkt. 5.1. ziehen die Lehrer das Gerät ein! Es wird beim ersten Verstoß dem Schüler nach dem Unterricht wieder ausgehändigt. Bei mehrmaligem Verstoß müssen die Eltern des Schülers das Gerät bei der Schulleitung abholen.

Bei Verdacht einer Benutzung solcher Geräte zum Zwecke der Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer (z.B. Recht auf das eigene Bild, Diffamierung) muss mit einer Ordnungsmaßnahme gerechnet werden. Die Schule wird dem Geschädigten raten, Anzeige zu erstatten.

 

Schulleiter/in                                    Schulelternsprecher/in                                Schülerratsvorsitzende/r